Denken Sie daran, dass Sie bis zum 10. September 2014 Ihre BKF-Weiterbildung abgeschlossen haben müssen und diese mit der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein eingetragen haben lassen!
Sollten Sie Fragen zum richtigen Zeitpunkt der Eintragung haben oder Ihre Weiterbildung nicht vollständig haben, dann kontaktieren Sie uns:
Das Mindestalter beim Erwerb der Klasse C wird auf 21 erhöht.
Nur wer eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder die Prüfung der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation ablegt, darf bereits mit 18 Jahren die Fahrerlaubnisklasse C erwerben.
Mindestalter für Klasse C1 bleibt unberührt bei 18 Jahren.