Gesundheitsuntersuchung bei Klasse C1

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Bisher galt es zum Erwerben der Fahrerlaubnisklasse C1 eine Gesundheitsuntersuchung und dann erst wieder ab dem 50. Lebensjahr im 5-Jahresrhythmus nachzuweisen.

Jetzt wurde vom Gesetzgeber nachgebessert, die Untersuchung wird nun von Beginn an im 5-Jahresrhythmus gefordert!
Quelle: §23 (1) FeV

Hier heisst es:
(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

Leider wird diese Regelung auch diejenigen betreffen, welche ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 seit dem 19.01.13 erworben haben. Auch wenn im Führerschein in der Spalte 11 die nächste Untersuchung erst am Tage des 50. Lebensjahres gefordert wird. Dies geht hervor aus dem §76 Nr. 12c FeV:
zu § 23 Absatz 1 Satz 2 (Geltungsdauer der Fahrerlaubnis)
Die Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E, die nach dem 31. Dezember 1998 und vor dem 19. Januar 2013 erteilt worden ist, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers der Fahrerlaubnis.

 

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