Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum Januar 2013

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Das Mindestalter beim Erwerb der Klasse C wird auf 21 erhöht.

Nur wer eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder die Prüfung der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation ablegt, darf bereits mit 18 Jahren die Fahrerlaubnisklasse C erwerben.

Mindestalter für Klasse C1 bleibt unberührt bei 18 Jahren.

 

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