Mindestalter für Klasse C auf 18 Jahre herabgesetzt!
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In bestimmten Fällen darf man den LKW-Führerschein Klasse C bereits im Alter von 18 Jahren erwerben:
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2014
Folgender Satz wird angefügt:
„Abweichend von den Nummern 7 und 9 der Tabelle in Satz 1 beträgt im Inland das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle
- Von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnet Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden und
- Von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden“.
..."
Diese Verordnung tritt am 01.05.2014 in Kraft.